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26 W 2/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-09-16, 26 W 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 26 W 2/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0916.26W2.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der beschwerdeführenden Person gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16. August 2021 (Az. 15 O 387/20) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden,
Die beschwerdeführende Person hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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