Oberlandesgericht Köln, 2021-09-13, 7 U 128/20

7 U 128/20Obergericht13.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 128/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-13

Aktenzeichen: 7 U 128/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0913.7U128.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (4 O 8/18) vom 03.06.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 26.092,46 EUR festgesetzt

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