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7 U 11/19•Oberlandesgericht Köln, 2021-09-09, 7 U 11/19
7 U 11/19Obergericht09.09.2021
1. Zur Frage der Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Klinikärzte bei der Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung nach dem Bestattungsgesetz NRW 2. Zu den (vertraglichen und deliktischen) Pflichten von Ärzten bei der Durchführung der inneren Leichenschau bei Verdacht auf infektiöse Krankheiten (hier: nachträgliche Feststellung von Lassa-Fieber bei ursprünglicher Malaria-Diagnose) 3. Zur Frage der Reichweite der inneren Leichenschau und dazu, ob nach Durchführung der makroskopischen Leichenschau ein Abwarten des histologischen Befundes erforderlich ist
Entscheidungsdatum: 2021-09-09
Aktenzeichen: 7 U 11/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0909.7U11.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB § 823, BGB § 839, GG Art. 34, InfektionsschutzG (IfSG) § 6,; InfektionsschutzG (IfSG) § 7, InfektionsschutzG (IfSG) § 9, Bestattungsgesetz; NRW § 9, OBG NRW § 39
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.2018 – 5 O 286/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 13.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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