Oberlandesgericht Köln, 2021-07-28, 5 U 207/20

5 U 207/20Obergericht28.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 207/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-28

Aktenzeichen: 5 U 207/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0728.5U207.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 138/20 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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