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1 RVs 123/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-20, 1 RVs 123/21
1 RVs 123/21Obergericht20.07.2021
Zum Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beim zeitlichen Zusammentreffen von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Entscheidungsdatum: 2021-07-20
Aktenzeichen: 1 RVs 123/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0720.1RVS123.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: § 264 StPO
Zum Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beim zeitlichen Zusammentreffen von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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