Oberlandesgericht Köln, 2021-07-20, 1 RVs 123/21

1 RVs 123/21Obergericht20.07.2021

Regest

Zum Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beim zeitlichen Zusammentreffen von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 123/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-20

Aktenzeichen: 1 RVs 123/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0720.1RVS123.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: § 264 StPO

Leitsätze

Zum Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn beim zeitlichen Zusammentreffen von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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