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20 U 4/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-16, 20 U 4/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-16
Aktenzeichen: 20 U 4/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0716.20U4.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 79/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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