Oberlandesgericht Köln, 2021-07-16, 20 U 4/20

20 U 4/20Obergericht16.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 4/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-16

Aktenzeichen: 20 U 4/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0716.20U4.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 79/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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