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2 Wx 119/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-14, 2 Wx 119/21
2 Wx 119/21Obergericht14.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: 2 Wx 119/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0714.2WX119.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 08.04.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Brühl vom 04.03.2021, 75 VI 1420/20, aufgehoben.
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten vom 19.11.2020 auf Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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