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15 W 40/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-01, 15 W 40/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 15 W 40/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0701.15W40.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG eingelegte Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der im Urteil des Landgerichts Bonn vom 11.03.2021 – 17 O 365/20 – enthaltene Streitwertbeschluss in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 02.06.2021 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 20.525,28 € festgesetzt wird.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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