Oberlandesgericht Köln, 2021-06-15, 19 U 162/20

19 U 162/20Obergericht15.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 162/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-15

Aktenzeichen: 19 U 162/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0615.19U162.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn zum Az. 12 O 27/20 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihr gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 40.000 € festgesetzt.

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