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19 U 26/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-06-10, 19 U 26/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 19 U 26/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0610.19U26.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.12.2020 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Köln zum Az. 30 O 396/19 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihr gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 27.756,11 € festgesetzt.
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