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3 U 138/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-06-08, 3 U 138/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 3 U 138/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0608.3U138.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.10.2020 verkündete Urteil des AG – Schifffahrtsgericht – Duisburg-Ruhrort , Az. 5 C 12/19, wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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