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3 U 123/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-31, 3 U 123/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-31
Aktenzeichen: 3 U 123/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0531.3U123.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.09.2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 18 O 103/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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