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16 U 192/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-27, 16 U 192/20
16 U 192/20Obergericht27.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 16 U 192/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0527.16U192.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 125/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.478,78 € festgesetzt.
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