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5 U 6/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-26, 5 U 6/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 5 U 6/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0526.5U6.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 2.12.2020 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 154/17 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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