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24 U 114/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-20, 24 U 114/20
24 U 114/20Obergericht20.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 24 U 114/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0520.24U114.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 366/19 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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