Oberlandesgericht Köln, 2021-05-19, 17 U 162/19

17 U 162/19Obergericht19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 162/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: 17 U 162/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0519.17U162.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Oktober 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 482/16 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und sich zu einer etwaigen Rücknahme der Berufung zu erklären.

Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf (bis zu) 50.000 € festzusetzen.

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