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3 U 112/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-18, 3 U 112/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 3 U 112/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0518.3U112.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 8 Abs. IV UWG a. F.; § 8 c UWG n.F.
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 12 O 95/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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