Oberlandesgericht Köln, 2021-05-12, 6 U 146/20

6 U 146/20Obergericht12.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 146/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 6 U 146/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0512.6U146.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.11.2020 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 163/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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