Oberlandesgericht Köln, 2021-05-07, 6 U 137/20

6 U 137/20Obergericht07.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 137/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-07

Aktenzeichen: 6 U 137/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0507.6U137.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.10.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 67/20 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 20.000,00 €, bezüglich des Auskunftsanspruchs 5.000,00 € und im Übrigen für den Beklagten 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.