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3 Ws 14-15/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-05-05, 3 Ws 14-15/21
3 Ws 14-15/21Obergericht05.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-05
Aktenzeichen: 3 Ws 14-15/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0505.3WS14.15.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die den Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen.
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