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6 U 149/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-23, 6 U 149/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-23
Aktenzeichen: 6 U 149/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0423.6U149.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen – 42 O 38/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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