Oberlandesgericht Köln, 2021-04-19, 2 U 72/20

2 U 72/20Obergericht19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 72/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 2 U 72/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0419.2U72.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.10.2020 der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 516/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung aus jenem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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