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2 U 74/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-29, 2 U 74/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-29
Aktenzeichen: 2 U 74/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0329.2U74.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.11.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 8 O 215/17, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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