Oberlandesgericht Köln, 2021-03-25, 7 U 278/19

7 U 278/19Obergericht25.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 278/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 7 U 278/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0325.7U278.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12.01.2016, Az. 7 O 248/18, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 2.867.990,87 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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