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7 U 278/19•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-25, 7 U 278/19
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 7 U 278/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0325.7U278.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 12.01.2016, Az. 7 O 248/18, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 2.867.990,87 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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