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1 RVs 50/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-23, 1 RVs 50/21
1 RVs 50/21Obergericht23.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-23
Aktenzeichen: 1 RVs 50/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0323.1RVS50.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kerpen zurückverwiesen.
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