Oberlandesgericht Köln, 2021-03-23, 1 RVs 50/21

1 RVs 50/21Obergericht23.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 50/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 1 RVs 50/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0323.1RVS50.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kerpen zurückverwiesen.

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