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9 U 236/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-04, 9 U 236/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 9 U 236/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0304.9U236.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 28.10.2020 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 1/20 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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