Oberlandesgericht Köln, 2021-03-04, 2 Ws 45/21

2 Ws 45/21Obergericht04.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 45/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: 2 Ws 45/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0304.2WS45.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verurteilten auferlegt (§ 473 Abs. 1 StPO).

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