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25 UF 147/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-01, 25 UF 147/20
25 UF 147/20Obergericht01.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-01
Aktenzeichen: 25 UF 147/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0301.25UF147.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
I.
Der Senat weist gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2, § 117 Abs. 3 FamFG darauf hin, dass beabsichtigt ist, über die Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers gegen den Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 14.07.2020 (312 F 68/20) ohne erneute mündliche Verhandlung zu entscheiden und diese zurückzuweisen.
II.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen . Die Beteiligten mögen innerhalb der genannten Frist mitteilen, ob eine Rücknahme der Beschwerde/der Anschlussbeschwerde in Erwägung gezogen wird.
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