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13 U 168/19•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-17, 13 U 168/19
13 U 168/19Obergericht17.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 13 U 168/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0217.13U168.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.9.2019 (21 O 173/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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