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2 Wx 294/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-02-10, 2 Wx 294/20
2 Wx 294/20Obergericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 2 Wx 294/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0210.2WX294.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 23. November 2020 wird der am 12. November 2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth, 8 VI 19/20, dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 dem Umsatzsteuersatz von 19 % und die Vergütung des Beteiligten zu 1) ab dem 1. Juli 2020 dem Umsatzsteuersatz von 16 % unterliegt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
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