Oberlandesgericht Köln, 2021-02-10, 2 Wx 294/20

2 Wx 294/20Obergericht10.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 294/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 2 Wx 294/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0210.2WX294.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 23. November 2020 wird der am 12. November 2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth, 8 VI 19/20, dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 dem Umsatzsteuersatz von 19 % und die Vergütung des Beteiligten zu 1) ab dem 1. Juli 2020 dem Umsatzsteuersatz von 16 % unterliegt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.