Oberlandesgericht Köln, 2021-01-21, 2 Ws 614/20

2 Ws 614/20Obergericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 614/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 2 Ws 614/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0121.2WS614.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt.

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