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10 UF 160/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-21, 10 UF 160/20
10 UF 160/20Obergericht21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 10 UF 160/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0121.10UF160.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, B, bewilligt.
Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin C, D, bewilligt.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Antragsgegnerin den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 07.10.2020 - 227 F 455/19 - im schriftlichen Verfahren abzuändern und den Antrag abzuweisen.
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Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang des Beschlusses.
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