Oberlandesgericht Köln, 2021-01-13, 5 U 263/19

5 U 263/19Obergericht13.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 263/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-13

Aktenzeichen: 5 U 263/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0113.5U263.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019 – 5 O 148/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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