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6 U 45/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-08, 6 U 45/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-08
Aktenzeichen: 6 U 45/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0108.6U45.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG §§ 53 Abs. 1 Satz 1; 97 Abs. 1; Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 5
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.02.2020 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 57/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagen vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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