Oberlandesgericht Köln, 2021-01-04, 19 SchH 38/20

19 SchH 38/20Obergericht04.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 38/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 19 SchH 38/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0104.19SCHH38.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der von dem Schiedsgericht (bestehend aus den Schiedsrichtern A (Obmann), B und Herrn C) erlassene Zwischenentscheid vom 25.08.2020 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Schiedsgericht zur Entscheidung über die in der Schiedsklage vom 16.04.2019 angekündigten Anträge unzuständig ist.

Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.

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