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19 SchH 37/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-04, 19 SchH 37/20
19 SchH 37/20Obergericht04.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 19 SchH 37/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0104.19SCHH37.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Der von dem Schiedsgericht (bestehend aus den Schiedsrichtern A (Obmann), B und Herrn C) erlassene Zwischenentscheid vom 25.08.2020 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Schiedsgericht zur Entscheidung über die in der Schiedsklage vom 16.04.2019 angekündigten Anträge unzuständig ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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