Oberlandesgericht Köln, 2021-01-04, 18 U 161/17

18 U 161/17Obergericht04.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 161/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 18 U 161/17

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0104.18U161.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerden und Gegenvorstellungen der Beschwerdeführer vom 16.09.2020 und 21.09.2020 wird die unter dem 20.10.2017 getroffene Streitwertfestsetzung des Landgerichts Köln – 82 O 115/15 – und die im Beschluss des Senats vom 06.07.2020 getroffene Streitwertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für den Rechtsstreit bis zum 18.12.2015 auf 500.000,00 € und für die Zeit danach auf 20.000,00 € festgesetzt wird. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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