Oberlandesgericht Köln, 2020-12-18, 20 U 288/19

20 U 288/19Obergericht18.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 288/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 20 U 288/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1218.20U288.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenats

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. September 2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 202/19 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

    1. Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW A, FIN B, 18.864,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.444,02 € für die Zeit vom 29. Juni 2019 bis zum 22. September 2020 und aus 18.864,27 € seit dem 28. September 2020 sowie
    1. zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor einer Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugunsten der Beklagten zugelassen.

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