Oberlandesgericht Köln, 2020-11-27, 6 U 306/19

6 U 306/19Obergericht27.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 306/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-27

Aktenzeichen: 6 U 306/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1127.6U306.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 767, 727, 750, 890; JBeitrG § 6 Abs. 2

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3.12.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 184/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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