Oberlandesgericht Köln, 2020-11-26, 14 U 5/19

14 U 5/19Obergericht26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 5/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 14 U 5/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1126.14U5.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

    1. Auf die Berufung der Klägerin vom 22.01.2019 wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.01.2019 (12 O 35/18) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verpflichtet wird, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 27.439,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.03.2018 zu zahlen. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
    1. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 25 % und die Beklagte 75 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
    1. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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