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9 W 34/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-11-12, 9 W 34/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 9 W 34/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1112.9W34.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 18.08.2020 wird die im Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2020 - 20 O 241/19 - getroffene Streitwertfestsetzung wie folgt abgeändert:
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf bis zu 11.000,00 € festgesetzt, wobei auf den Klageantrag zu 2) bis zu 5.000,00 € entfallen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
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