Oberlandesgericht Köln, 2020-11-02, 3 U 2/20

3 U 2/20Obergericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 2/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 3 U 2/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1102.3U2.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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