projekte
20 U 35/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-10-09, 20 U 35/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 20 U 35/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1009.20U35.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az.: 9 O 177/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 23.542,52 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 59,5 % und die Beklagte zu 40,5 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 49,7 % und die Beklagte zu 50,3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.