Oberlandesgericht Köln, 2020-10-08, 24 Kap 1/19

24 Kap 1/19Obergericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 Kap 1/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 24 Kap 1/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1008.24KAP1.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Musterfeststellungsanträge zu II. 1. – 15. werden als unbegründet zurückgewiesen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Musterfeststellungsanträge zu I. 1. und 2 . gegenstandslos sind.

  3. Den Musterklägervertretern wird für das erstinstanzliche Musterverfahren gemäß § 41a RVG eine aus der Landeskasse zu zahlende besondere Gebühr zu einem Gebührensatz von 0,3 nach § 13 Abs. 1 RVG bewilligt.

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