Oberlandesgericht Köln, 2020-09-10, 15 U 230/19

15 U 230/19Obergericht10.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 230/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 15 U 230/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0910.15U230.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2019 – 28 O 505/18 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Unterlassungstenor nach dem Passus „Hochrangiger Ex-A-Manager in Untersuchungshaft.“ ergänzt wird um den Zusatz „gemäß der nachstehend eingeblendeten Anlage K 1:“ und eine Einblendung wie folgt:

Bild/Grafik nur in Originalentscheidung ersichtlich.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

IV. Die Revision wird zugelassen.

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