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15 U 230/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-10, 15 U 230/19
15 U 230/19Obergericht10.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 15 U 230/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0910.15U230.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2019 – 28 O 505/18 – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Unterlassungstenor nach dem Passus „Hochrangiger Ex-A-Manager in Untersuchungshaft.“ ergänzt wird um den Zusatz „gemäß der nachstehend eingeblendeten Anlage K 1:“ und eine Einblendung wie folgt:
Bild/Grafik nur in Originalentscheidung ersichtlich.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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