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8 U 12/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-09, 8 U 12/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 8 U 12/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0909.8U12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Der Termin vom 29.10.2020 wird aufgehoben.
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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