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13 U 15/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-02, 13 U 15/20
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: 13 U 15/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0902.13U15.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 21 O 129/18 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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