Oberlandesgericht Köln, 2020-08-17, 15 U 119/20

15 U 119/20Obergericht17.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 119/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-17

Aktenzeichen: 15 U 119/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0817.15U119.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  • 1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, unter Aufhebung des Termins am 17.12.2020 die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.06.2020 (28 O 46/20) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  • 2. Die mit der Ladung gesetzte Berufungserwiderungsfrist für den Verfügungskläger ist hiermit hinfällig.

  • 3. Die Verfügungsbeklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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