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26 Wx 2/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-08-13, 26 Wx 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-13
Aktenzeichen: 26 Wx 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0813.26WX2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20. Januar 2020 (Az. 43 III 88/19) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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