Oberlandesgericht Köln, 2020-08-11, 19 U 25/20

19 U 25/20Obergericht11.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 25/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-11

Aktenzeichen: 19 U 25/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0811.19U25.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.02.2020 verkündete Urteil der 36. Zivilkammer – Einzelrichterin - des Landgerichts Köln zum Az. 36 O 315/18 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 15.236,16 € festgesetzt (Berufung der Beklagten: 10.304,18 €; Anschlussberufung der Klägerin: 4.931,98 €; Deliktszins 4.352,21 € zzgl. 579,77 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.